Allgemeine Informationen über sichere Spielplätze

Das Wertvollste was wir haben sind unsere Kinder. Ihnen sollte man eine sichere und gleichzeitig abwechslungsreiche und spannende Kindheit bescheren. Dafür gibt es Spielgeräte die nach der DIN-Norm EN1176 hergestellt werden. Da Kinder nicht nur in den eigenen vier Wänden und dem eigenen Garten spielen, sondern auch auf öffentlichen Spielplätzen, in Kindergärten und Schulen, in Jugendeinrichtungen und in sonstigen Einrichtungen, die einen integrierten Spielplatz besitzen, muss von öffentlicher Hand dafür Sorge getragen werden, dass den Kindern nichts passiert. Garant für ein engmaschiges besonderes Kontrollnetz und die Instandhaltung und Wartung der installierten Spielgeräte ist die DIN-Norm EN 1176. Kinder spielen übermütig und überschätzen ihre eigenen Fähigkeiten oftmals, sie lassen meist die Vernunft und die Vorsicht völlig außer acht. Daher wurden seit den 90er Jahren verschiedene Schutzvorkehrungen getroffen. So muss unter Spielgeräten ein dämpfender Fallschutz vorhanden sein, wie Sandboden, Rasen, Rindenmulch oder Stoß dämpfende Matten.
Diese Norm legt unter anderem fest, dass das Risiko, bei der Benutzung der Spielgeräte durch Kinder, so gering wie möglich gehalten wird, unter der Voraussetzung, dass die Kinder die Spielgeräte bestimmungs gemäß nutzen (wovon die Behörden in der Regel ausgehen). Spielgeräte, die von Kindern unter 3 Jahren benutzt werden können, bedürfen eines besonderen Schutzes. Allerdings gehen die Behörden hier davon aus, dass Kinder dieses Alters nicht unbeaufsichtigt auf Spielplätzen spielen.

Details zur Norm DIN EN 1176

Spielgeräte auf öffentlichen oder öffentlich nutzbaren Spielplätzen die dieser Norm unterliegen, unterliegen der Kontrollpflicht durch den Betreiber. Betreiber eines solchen Spielplatzes kann ein Jugendheim, eine Schule, ein Kindergarten, ein Krankenhaus, ein Restaurant, ein Verein oder zum Beispiel auch ein Hotel sein.
Der Fall dämpfende Untergrund muss aus Rasen, Rindenmulch, Sand oder Dämmmatten oder anderen Materialien bestehen, die dazu geeignet sind, den Aufprall eines Kindes auf den Boden zu dämmen. Im Formblatt der DIN Norm findet sich eine Auflistung zu den Fallhöhen für die die einzelnen Materialien geeignet sind. Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass der Spielplatz mindestens einmal pro Woche von einer fachkundigen Person überprüft wird. Diese Prüfgang beinhaltet auch, den Sand auf Verschmutzungen (Fäkalien, Abfall o.ä.) zu untersuchen. Ist die sichere Nutzung des Spielplatzes nicht möglich (defekte Spielgeräte oder extreme Verschmutzungen), muss dieser gesperrt werden. Für den Platz ist einmal jährlich eine Prüfung durch den TÜV (Technischer Überwachungs Verein) erforderlich.

Geeignete interessante Spielgeräte

Durch den TÜV mit dem Siegel GS (Geprüfte Sicherheit) versehene Spielgeräte sind zum Beispiel; Winnetoo Pro 01 – ein Spielturm, der ausgestattet ist mit einer kleinen Kunststoffrutsche, einem Turm, einer kleinen Kletterwand, einem Klettersteg mit Seil zum hochziehen und einem Sandkasten. Inklusive Dach hat der Turm eine Höhe von rund 370 cm. Der Turm Winnetoo Pro ist in verschiedenen Varianten erhältlich, statt der Rutsche oder der Kletterwand kann eine Feuerwehrstange oder ein Schaukelgerüst oder eine größere Kletterwand erstellt werden.
Der Spielturm Winnetoo Pro stellt den Grundstock für ein variantenreiches durchdachtes Spielkonzept.

Kinder möchten ungehindert und ungestört spielen und toben. Sie möchten sich sicher fühlen und ohne Angst Grenzen kennenlernen können. Kinder möchten ihre motorischen Fähigkeiten trainieren und Erfolgserlebnisse erfahren. Kinder möchten Abenteuer erleben. Eltern möchten ihre Kinder sicher aufgehoben wissen. Man kann Kinder nicht vor dem Leben schützen, man kann aber dafür sorgen, dass es sicherer ist.

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